FAQ für alle von Repression Betroffenen von der Demo gegen Ausgangssperren

Polizeigewalt in Stuttgart: Demo gegen Ausgangssperren wird angegriffen. Zwei Wochen vorher hofierte Polizei Querdenken.

Viele von uns wurden am letzten Freitag von Bullen gepfeffert, geprügelt, geschubst und dann auch noch eingekesselt. So beängstigend und schlimm, dass zunächst einmal war stehen wir Repression niemals sprachlos gegenüber, denn:

Wir wissen, warum der Staat linke Proteste verfolgt. Wir hinterfragen und bekämpfen Eigentumsverhältnisse und Staatsgewalt! Repression soll uns davon eben abhalten aktiv zu sein – der erste Schritt sie abzuwehren ist also einfach weiter zu machen!

Sie trifft uns zwar zuerst vereinzelt, wenn wir uns aber organisieren, zusammenschließen und koordinieren – dann können wir politisch begegnen.

Wir lassen niemandem im Regen stehen! Meldet euch bei uns oder der Roten Hilfe, wenn ihr Bußgeldbescheide bekommt, Fragen oder sonst wie Redebedarf habt.

Vorab ein paar Antworten auf rechtliche Fragen:

  1. Haben die Teilnehmer:innen der Demo nach der Kundgebung gegen die Ausgangssperre verstoßen?

Für Versammlungen sieht die Corona-Verordnung des Landes ausdrücklich eine Ausnahme vor. Bei der Demo nach der Kundgebung handelte es sich um eine spontane Versammlung, auch für diese gilt grundsätzlich die Versammlungsfreiheit. Dass die Polizei dennoch Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Ausgangssperre aufgenommen hat, ist ein Versuch dieses Grundrecht auszuhöhlen.

  1. Was haben die Menschen zu erwarten, gegen die eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Ausgangssperre aufgenommen wurde?

Die Polizei gibt die Anzeige mutmaßlich an das Ordnungsamt weiter. Dieses ist zuständig für „Corona-Verstöße“. Dieses wird dann gegebenenfalls Bußgeldbescheide verschicken (also so was wie Strafzettel). Bis dahin können Wochen, vielleicht sogar Monate vergehen. Möglicherweise stellt das Ordnungsamt die Verfahren auch ein. Dann hört ihr einfach nie wieder etwas von der Sache.

  1. Was ist wenn ich einen Bußgeldbescheid bekomme?

Gegen Bußgeldbescheide kann innerhalb einer Frist Widerspruch eingelegt werden (meist zwei bis vier Wochen). Dann kann der Bescheid angefochten werden. Melde dich darum nach Erhalt schnellstens (!) bei der Roten Hilfe um ein kollektives Vorgehen abzustimmen. Das ist wichtig – sowohl politisch als auch rechtlich. Wenn nötig gibt es auch Kontakt zu solidarischen Anwält:innen.

  1. Macht es Sinn mit der Polizei oder dem Ordnungsamt zu reden oder Angaben zu machen?

Auf keinen Fall! Alles was ihr sagt oder schreibt wird gegen euch verwendet werden. Kommunikation mit Behörden und Gerichten daher nur nach Rücksprache mit der Roten Hilfe oder über Anwält:innen.

  1. Soll ich eine Anzeige gegen Polizist:innen wegen der Polizeigewalt stellen?

Auf keinen Fall! Anzeigen gegen Bullen werden meist mit konstruierten Gegenanzeigen beantwortet. Von Gerichten dürfen wir keine Gerechtigkeit erwarten. Der Anteil an Prozessen gegen Polizist:innen, die mit einem Schuldspruch enden liegt in Deutschland im Promillebereich.

  1. Bußgeld, Anwält:innen, Gerichte… wer soll das bezahlen?

Wir unterstützen uns gegenseitig! Wir können Spenden sammeln, Solidaritätsveranstaltungen organisieren, Anträge bei der Roten Hilfe stellen… niemand bleibt alleine!

  1. An wen kann ich mich wenden wenn ich weitere Fragen habe?

Wir als Solidarität & Klassenkampf stehen bei Fragen gerne zur Verfügung. Schreib uns auf Social Media, per Email oder frag diesen Freitag am Infotisch. Bei rechtlichen Fragen unterstützt die Rote Hilfe Ortsgruppe Stuttgart gerne per Email oder bei ihrer Sprechstunde.

Interessant sind auch die Veröffentlichungen der Roten Hilfe, z.B. die Broschüre „Was tun wenn’s brennt?“, hier eine Auswahl.

  1. Was ist die Rote Hilfe?

Die Rote Hilfe ist eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt – politisch, rechtlich und finanziell. Eine Mitgliedschaft für ein paar Euro im Monat ist solidarisch gegenüber allen linken Aktivist:innen und macht auch einfach Sinn.

Mehr Infos: www.rote-hilfe.de und www.stuttgart.rote-hilfe.de.

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