19.12.: Zweiter Rassistenprozess vor dem Landesarbeitsgericht

Wir dokumentieren den Aufruf von IGM-Vertrauenskörperleitung Werk Untertürkheim, Stuttgart gegen Rechts, Zusammen gegen Rechts Rems-Murr:

Am 19. Dezember findet vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart das zweite Berufungsverfahren statt, bei dem ein ehemaliger Daimler-Beschäftigter gegen seine fristlose Kündigung klagt. Er hatte zusammen mit einem ebenfalls gekündigten Kollegen mit rassistischen WhatsApp-Nachrichten einen türkischen Kollegen und IGM-Vertrauensmann monatelang drangsaliert. Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat die Kündigungen seines Kollegen am 5.12 für rechtmäßig befunden.

IG Metall und DGB begrüßen das Urteil: “Die Entscheidung bestätigt das Urteil der ersten Instanz, wonach die Kündigung wirksam ist. Bereits das Arbeitsgericht Stuttgart hatte es in seinem Urteil vom 29. November 2018 als erwiesen angesehen, dass der Kläger einen türkischen Arbeitskollegen über einen längeren Zeitraum massiv und wiederholt beleidigt hat. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften vertreten den klaren Standpunkt: ,Wer hetzt, der fliegt! Kein Platz für Nazis – weder im Betrieb noch in der Gesellschaft!“

Kommt deshalb zur Kundgebung am 19. Dezember 2019 vor dem Landesarbeitsgericht Stuttgart, Börsenstraße 6

  • 09:00 Uhr: Treffpunkt/Kundgebung
  • 11:30 Uhr: Verhandlungsbeginn

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